Tätigkeitsbereiche

Privates Baurecht

Im privaten Baurecht sind wir Ansprechpartner der Baubeteiligten in allen Rechtsfragen rund um die Realisierung und die Nutzung von Bauprojekten. Im Unterschied zur klassischen Rechtsberatung kennt Herr RA Dzingel aus seiner mehrjährigen operativen Tätigkeit als Projektleiter und kaufmännischer Geschäftsführer einer Bau-Arge die spezifischen Abwicklungs- und Abrechnungsprobleme der am Bau Beteiligten aus eigener Erfahrung auf der Baustelle sehr genau. Die Bewertung der Chancen und Risiken bei der Durchsetzung und der Abwehr von Nachtragsansprüchen beruht auf der praktischen und persönlichen Erfahrung auf den Baustellen, nicht nur aus dem Studium der Kommentarliteratur.

Herr RA Dzingel übernimmt deshalb bei Streitigkeiten um die Fertigstellung, Abnahme und Gewährleistung neben der typischen statischen baubegleitenden Rechtsberatung auch baustellenspezifische aktive Projektleitungsfunktionen. Dies umfasst u.a. betriebswirtschaftliche Bewertungen hinsichtlich der Leistungsfeststellungen und Abgrenzung sowie der Risikoeinschätzung durch Mängel und Gewährleistung.

So begleiten wir seit mehreren Jahren als Projektbetreuer die Restabwicklung mehrerer schlüsselfertiger Bauvorhaben im Wohnungsbereich für einen namhaften Konzern.

Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht beraten wir umfassend von den ersten Zeichen einer Krise bis zur Antragstellung bei Gericht. Wir stehen sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern, ob Gläubiger oder Schuldner, mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen die Erfolgsaussichten von Fortführungskonzepten und sind bei der Erstellung behilflich. Geschäftsführern stehen wir bei Vorwürfen des Insolvenzstrafrechts tatkräftig zur Seite.

Als konsequente Folge der Erfahrungen aus der operativen und beratenden Tätigkeit im Baubereich und der Insolvenz- und Sanierungsberatung, hat sich Herr RA Dzingel auf die rechtlich komplizierte weil komplexe Schnittstelle zwischen Bauvertragsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert.
Die Besonderheit des Bauproduktionsprozesses von der Planung bis zur Fertigstellung und Ablauf der Gewährleistung stellen im Falle einer Insolvenz alle Beteiligten einschließlich des Insolvenzverwalters vor eine Vielzahl rechtlicher und technischer Probleme, deren Lösung spezielle Kenntnisse der Materie Bau und des Insolvenzrechts voraussetzen. In solchen Fällen ist Herr RA Dzingel der richtige Ansprechpartner. Er belässt es nicht bei abstrakten Ratschlägen, sondern übernimmt operative Aufgaben und setzt Empfehlungen konsequent zum Nutzen des Mandanten um.

Insolvenzverwaltern bieten wir im Bereich des Baurechts schnelle Problemlösungen in den Bereichen Leistungsfeststellung mit Risikobewertung zur Fertigstellung, Abrechnung und Gewährleistung sowie Bewertung von Nachtragspotenzialen und Erfolgsaussichten der Durchsetzung.